Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise
Die Preise basieren auf den Tarifen von Huber Event AG. Sie sind in Schweizer Franken angegeben. Die von Huber Event AG erstellten Offerten behalten während 3 Monaten oder gesetztem Termin ab Ausstellung ihre Gültigkeit. Ansonsten sind Preisänderungen jederzeit möglich.

Offerte und Aufträge
Die Offerten bleiben 3 Monate ab Ausstellungsdatum verbindlich. Bis zur Erteilung des definitiven Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Sobald die mündliche oder schriftliche Zusage des Kunden zur Offerte von Huber Event AG vorliegt, gilt der Vertrag als abgeschlossen.

Annullationskosten
Wird ein bestätigter Auftrag annulliert, werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
weniger als 90 Tage vor Mietdatum: 70 % der Vertragssumme
weniger als 60 Tage vor Mietdatum: 80 % der Vertragssumme
weniger als 30 Tage vor Mietdatum: 90 % der Vertragssumme
weniger als 14 Tage vor Mietdatum: 100 % der Vertragssumme

Als Berechnungsbasis gilt die schriftliche Offerte.

Mietdauer
Als Basis für die Preisberechnung der Miete ist ein Wochenende die Regel.
Eine längere Mietdauer ist problemlos möglich. Preise nach Absprache.

Mithilfen
Unter Mithelfenden bei der Montage und Demontage verstehen wir Mitglieder des Vereins bzw. Veranstalters/Mieters oder Betriebsangehörige bei Firmenanlässen.

Falls die Mithelfenden nicht in der zum Voraus vereinbarten Anzahl zur Verfügung stehen, behalten wir uns vor, ohne Mahnung bzw. Mitteilung an den Kunden, für entsprechenden Ersatz zu sorgen und Monteure zu rekrutieren und zu verrechnen. Eine Schadenersatzklage wegen Verspätungen bleibt jedoch ausdrücklich vorbehalten.

Sämtliche Zelte sind mit unserem Logo versehen und dürfen nicht ohne unsere Einwilligung entfernt oder überdeckt werden. Zudem ist es uns gestattet von sämtlichen Zeltbauten und Bestuhlungssystemen mit Mobiliar Fotos und Filmaufnahmen zu erstellen und diese für diverse Einsätze verwenden zu dürfen.

Versicherung / Haftung
Unsere Zelte und Mobiliar sind gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Für Schäden durch Drittpersonen (Vandalismus) haftet der Mieter.

Verankerungen, Verstrebungen und Verspannungen garantieren die statischen Voraussetzungen für die Bauten. Verstrebungen und Verankerungen dürfen weder verändert noch entfernt werden. Für die Nichtbeachtung dieser Vorschriften lehnen wir jede Haftung ab.

Abhanden gekommenes oder defektes Mietmaterial wird zum Neupreis verrechnet.

Der Kunde haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden am Mietobjekt, an dessen Inventar und Mobiliar, wie auch für jeden infolge zweck- und vertragswidriger Nutzung entstandenen Schaden.

Zelte und Mobiliar werden in einem sauberen und intakten Zustand abgegeben. Anfallende Reinigungsarbeiten am Ende der Miete werden nach Aufwand verrechnet.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist in jedem Fall der Sitz des Vermieters.